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Flugreisen mit eingeschränkter Mobilität in der EU

Fluglinien müssen Menschen eingeschränkter Mobilität oder Behinderung grundsätzlich befördern. Ausnahmsweise darf eine Fluglinie die Beförderung verweigern (Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften, aus technischen Gründen, z.B. wenn es aufgrund der Flugzeugbauart bzw. -ausstattung nicht möglich ist).

Flugpassagiere müssen den Bedarf an besonderer Unterstützung 48 Stunden vor dem Abflug anmelden und sich rechtzeitig einfinden. Wenn sie das nicht tun, muss die Betreiberin/der Betreiber des Flughafens bzw. Fluglinien dennoch bestmögliche Unterstützung leisten.

Passagiere haben insbesondere das Recht auf

  • Zurverfügungstellung von kostenlosen Hilfeleistungen am Flughafen (auf dem Weg zum Gate und zum Flugzeug, beim An-Bord-Gehen und Von-Bord-Gehen, etc.)
  • Unterstützung bei der Aufgabe bzw. Entgegennahme und der Beförderung des Gepäcks sowie bei Sicherheits- und Zollkontrollen
  • Beförderung der erforderlichen medizinischen Geräte und Mobilitätshilfen einschließlich elektrischer Rollstühle (sofern diese 48 Stunden zuvor angemeldet wurden, genügend Platz an Bord vorhanden ist und die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden)
  • Mitnahme anerkannter Begleithunde (vorbehaltlich der nationalen Vorschriften)
  • Berücksichtigung der eingeschränkten Mobilität bei der Sitzvergabe (im Bereich des Möglichen)
  • Vergabe – wenn möglich – eines daneben liegenden Sitzplatzes an Begleitperson zur Unterstützung. Auf Verlangen muss es dieser Person gestattet werden, die notwendige Hilfe am Flughafen sowie beim An-Bord-Gehen und Von-Bord-Gehen zu leisten.

Sollten Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Fluglinie oder des Flughafens beschädigt oder verloren werden, haftet das verantwortliche Unternehmen für den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

EU-Verordnung über Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität

Letzte Aktualisierung: 27. Jänner 2022

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion